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27.01.2023: GOT-Reform war längst überfällig

Seit dem November 2022 gilt die neue Gebührenordnung für TierärztInnen (GOT). Die Preiserhöhungen waren längst überfällig, wie Prof. Sabine Tacke, Präsidentin der Landestierärztekammer (LTK) Hessen, betont. Für die zuletzt im Jahr 1999 geänderte Gebührenordnung hatte die Bundestierärztekammer (BTK) bereits vor zehn Jahren eine strukturelle Reform gefordert, in der z. B. moderne bildgebende Verfahren wie MRT und CT oder die komplexe Narkoseüberwachung stärkere Berücksichtigung finden. Doch war der Zeitpunkt für das jetzige In-Krafttreten der GOT alles andere als günstig, denn die steigenden Energiepreise und die Inflationsentwicklung belasten die Haushalte in Deutschland ohnehin schon stark. Die gestiegenen Kosten der tierärztlichen Versorgung können einige TierhalterInnen in finanzielle Nöte bringen. Dies sei zweifellos ein Problem, aber nicht den Tierärzten anzulasten, sagt Tacke. Für die erbrachten Leistungen müssen TierärztInnen dementsprechend auch entlohnt werden. Die LTK-Präsidentin wehrt sich dagegen,
dass die Kollegen in Kliniken und Praxen sich rechtfertigen müssen, dass sie ihre Praxis wirtschaftlich führen, Mitarbeiter bezahlen und ihren Lebensunterhalt verdienen wollen. „Es ist keineswegs so, dass die niedergelassenen Kollegen sich auf Kosten ihrer Patienten eine goldene Nase verdienen“, betont die Oberärztin am Gießener Klinikum für Veterinärmedizin. Tacke versteht die Sorgen der LandwirtInnen und TierbesitzerInnen durchaus, jedoch sollten die TierärztInnen nicht das Ziel der Kritik sein. Sie wünscht sich stattdessen, dass sich mehr TierhalterInnen vor der Anschaffung eines Tieres über die Kosten Gedanken machen. Wie Tacke erklärt, sei die Zahl der Tierhalter, die ihre Rechnung nicht oder nur nach Mahnung zahlen, bei Tierärzten schon immer hoch gewesen, sie wird aber in Zukunft möglicherweise weiter steigen. „Wir erwarten, dass auch der Wunsch nach Ratenzahlungen häufiger geäußert wird“, so Tacke. Zu den Änderungen der GOT sowie Tipps zur Kommunikation der angehobenen Gebühren gibt TierärztInnen eine kostenfreie Online-Fortbildung auf Myvetlearn.de.

Kastration von Freigängerkatzen

Im anbrechenden Frühjahr werden wieder tausende Katzenbabys von herrenlosen Katzen geboren werden, denen kein behütetes und sorgloses Leben bevorsteht, sondern Hunger, Elend und Leid.

Welche Maßnahmen können zur Abhilfe beitragen?

Honorarverzicht bei Kastration von herrenlosen Katzen
Einführen einer deutlich günstigeren Abrechnungsmöglichkeit nach GOT für die Kastration von Freigänger-Katzen
Einführung spezieller Kastrationstage an den Tierkliniken der Universitäten unter Einbeziehung der Studierenden als Ausbildungsmaßnahme, dafür Kostenübernahme durch die Universitäten
Durchführung eines dokumentierten Aufklärungsgesprächs bei Erstbesuch inkl. der Einführung einer vergünstigten Kastrationsgebühr
Hier sind Länder und Gemeinden in der Pflicht, Kastrationsaktionen zu organisieren und zu finanzieren
Bund sollte länderübergreifenden Kastrationsfond einrichten, da Tierschutz als Staatsziel eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Hohe Geldstrafen für Tierhalter, wenn Tiere nicht kastriert und gechipt sind inkl. Zwangskastration oder Tierwegnahme
Organisation groß angelegter Fang- und Tötungsaktionen inkl. der dazu notwendigen Änderung des Tierschutzgesetzes
Freigängerkatzen ohne Halsband oder andere sichtbare Kennzeichnung zu jagdbarem Wild laut Bundesjagdgesetz erklären.
Mehr Geld für Forschung an „Antibabypille“ für wilde Katzen per Köder.
Verpflichtendes Aufklärungsgespräch für jeden Katzenhalter einführen, das nachgewiesen werden muss (Katzenführerschein).
Nichts unternehmen, die Natur regelt das alleine.