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26.01.2023: Pferdebesitzer müssen Hausbesuchsgebühr zahlen

Gemäß der im November 2022 in Kraft getretenen neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist fortan eine Hausbesuchsgebühr für HalterInnen von Haustieren und Pferden zu erheben. Verschiedene Reitsportverbände hatten jüngst Zweifel an der Verpflichtung einer Hausbesuchsgebühr für Pferdehalter gestreut. Die Bundesierärztekammer (BTK) weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass Pferde nicht in die Kategorie „landwirtschaftlich genutzte Tiere“ fallen und die Gebühr bei einem Haus- bzw. Stallbesuch fällig wird. Für PferdehalterInnen bedeutet die neue Regelung eine finanzielle Mehrbelastung, denn die Behandlung eines Pferdes im heimischen Stall ist eher die Regel als die Ausnahme. Anders als beim Wegegeld ist auch keine anteilige Berechnung möglich, wenn sich beispielsweise mehrere Pferdebesitzer zu einem Termin zusammenschließen. Nach Auffassung der von BTK und dem
Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) gegründeten "AG GOT" könne nur bei drei Ausnahmen ein Pferd als landwirtschaftlich gehaltenes Tier eingestuft werden: bei Stutenhaltung zur Milchgewinnung, der Pferdehaltung zur Fleischgewinnung (ist nicht identisch mit Eintragung als Lebensmittel lieferndes Tier im Equidenpass) sowie als Zuchtstute im landwirtschaftlichen Betrieb. Auch ein LM-Status eines Pferdes heiße nicht, das dieses landwirtschaftlich gehalten wird. Falls die Zuchtstuten als landwirtschaftliche Nutztiere einzustufen sind, gelten auch deren Fohlen (Nachzucht) für die Dauer des Verbleibs in diesem Betrieb als landwirtschaftlich gehaltene Tiere. TierärztInnen haben noch bis zum 26. März 2023 die Möglichkeit, sich mit Hilfe der kostenfreien Online-Fortbildung von ATF und Vetion.de die Anwendungshinweise und Kommunikationtipps zur neuen GOT erklären zu lassen.

Kastration von Freigängerkatzen

Im anbrechenden Frühjahr werden wieder tausende Katzenbabys von herrenlosen Katzen geboren werden, denen kein behütetes und sorgloses Leben bevorsteht, sondern Hunger, Elend und Leid.

Welche Maßnahmen können zur Abhilfe beitragen?

Honorarverzicht bei Kastration von herrenlosen Katzen
Einführen einer deutlich günstigeren Abrechnungsmöglichkeit nach GOT für die Kastration von Freigänger-Katzen
Einführung spezieller Kastrationstage an den Tierkliniken der Universitäten unter Einbeziehung der Studierenden als Ausbildungsmaßnahme, dafür Kostenübernahme durch die Universitäten
Durchführung eines dokumentierten Aufklärungsgesprächs bei Erstbesuch inkl. der Einführung einer vergünstigten Kastrationsgebühr
Hier sind Länder und Gemeinden in der Pflicht, Kastrationsaktionen zu organisieren und zu finanzieren
Bund sollte länderübergreifenden Kastrationsfond einrichten, da Tierschutz als Staatsziel eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Hohe Geldstrafen für Tierhalter, wenn Tiere nicht kastriert und gechipt sind inkl. Zwangskastration oder Tierwegnahme
Organisation groß angelegter Fang- und Tötungsaktionen inkl. der dazu notwendigen Änderung des Tierschutzgesetzes
Freigängerkatzen ohne Halsband oder andere sichtbare Kennzeichnung zu jagdbarem Wild laut Bundesjagdgesetz erklären.
Mehr Geld für Forschung an „Antibabypille“ für wilde Katzen per Köder.
Verpflichtendes Aufklärungsgespräch für jeden Katzenhalter einführen, das nachgewiesen werden muss (Katzenführerschein).
Nichts unternehmen, die Natur regelt das alleine.