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26.01.2023: Tierärztliche Notversorgung in Sachsen nicht mehr gewährleistet

Anlässlich der Ankündigung der Kleintierklinik an der Universität Leipzig, ab dem 1. Februar 2023 keinen Wochenend- und Nacht-Notdienst mehr anbieten zu können, wächst die Sorge in Sachsen vor einer Notlage in der tierärztlichen Betreuung. Die Parteichefin der Linken, Susanne Schaper, sieht die tierärztliche Notversorgung in dem Bundesland als gefährdet an. Grund dafür sei in erster Linie der dramatische Personalmangel, der schon seit längerer Zeit in der Veterinärmedizin zu verzeichnen sei, so Schaper. Die Politikerin fordert daher neben einem leichteren Zugang zum Studium, die Anerkennung von Ausbildungen in Landwirtschaftsberufen bei der Vergabe von
Studienplätzen und eine Erhöhung ihrer Anzahl. Weiterhin bedarf es auch einer zentralen, vom Land geförderten Rufnummer für den Tiernotdienst. Lösungen müssten schnell gefunden werden, erklärte die Parteichefin. Nach den angekündigten Einschränkungen im Notdienst blieben nach Ansicht Schapers lediglich die Tierkliniken in Panitzsch (Landkreis Leipzig) sowie Crimmitschau (Landkreis Zwickau), die eine 24-Stunden-Notversorgung anbieten können und aktuell noch anbieten. Diese beiden Kliniken könnten aber anders als die Kleintierklinik der Universität Leipzig kein Maximalversorger auch für Thüringen und Sachsen-Anhalt sein, so Schaper abschließend.

Kastration von Freigängerkatzen

Im anbrechenden Frühjahr werden wieder tausende Katzenbabys von herrenlosen Katzen geboren werden, denen kein behütetes und sorgloses Leben bevorsteht, sondern Hunger, Elend und Leid.

Welche Maßnahmen können zur Abhilfe beitragen?

Honorarverzicht bei Kastration von herrenlosen Katzen
Einführen einer deutlich günstigeren Abrechnungsmöglichkeit nach GOT für die Kastration von Freigänger-Katzen
Einführung spezieller Kastrationstage an den Tierkliniken der Universitäten unter Einbeziehung der Studierenden als Ausbildungsmaßnahme, dafür Kostenübernahme durch die Universitäten
Durchführung eines dokumentierten Aufklärungsgesprächs bei Erstbesuch inkl. der Einführung einer vergünstigten Kastrationsgebühr
Hier sind Länder und Gemeinden in der Pflicht, Kastrationsaktionen zu organisieren und zu finanzieren
Bund sollte länderübergreifenden Kastrationsfond einrichten, da Tierschutz als Staatsziel eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Hohe Geldstrafen für Tierhalter, wenn Tiere nicht kastriert und gechipt sind inkl. Zwangskastration oder Tierwegnahme
Organisation groß angelegter Fang- und Tötungsaktionen inkl. der dazu notwendigen Änderung des Tierschutzgesetzes
Freigängerkatzen ohne Halsband oder andere sichtbare Kennzeichnung zu jagdbarem Wild laut Bundesjagdgesetz erklären.
Mehr Geld für Forschung an „Antibabypille“ für wilde Katzen per Köder.
Verpflichtendes Aufklärungsgespräch für jeden Katzenhalter einführen, das nachgewiesen werden muss (Katzenführerschein).
Nichts unternehmen, die Natur regelt das alleine.