Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei PferdenAußer Kraft seit dem 22.7.2021 durch die Tierzuchtdurchführungsverordnung (TierZDV) vom 13. Juli 2021 § 1(1) Zur Zuchtwertfeststellung bei einem Pferd werden je nach der Zuchtrichtung mindestens der Zuchtwertteil Reitleistung, Rennleistung, Fahrleistung oder Zugleistung in Leistungsprüfungen nach der Anlage festgestellt sowie die äußere Erscheinung in Abhängigkeit vom Zuchtziel und unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufs beurteilt. Unter Berücksichtigung der Merkmale Charakter, Temperament, allgemeines Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft umfassen mindestens, soweit jeweils im Zuchtziel vorgesehen,
(2) Der Zuchtwert wird nach allgemein anerkannten und wissenschaftlich gesicherten Methoden festgestellt. Dabei sind Leistungsunterschiede, die nicht genetisch bedingt sind, so weit wie möglich auszuschalten. Werden Leistungsmerkmale in einem Index zusammengefasst, so werden sie nach ihrer sich aus dem Zuchtprogramm ergebenden Bedeutung gewichtet; dabei wird der Index auf einen Mittelwert von 100 und eine Standardabweichung von 20 standardisiert. § 2(1) Werden Leistungsprüfungen zur Feststellung des Zuchtwertes von Pferden als pferdesportliche Veranstaltungen durchgeführt, dürfen Pferde, die ihren Ursprung im Inland haben oder in einem inländischen Zuchtbuch eingetragen sind, nicht besser gestellt werden als Pferde aus anderen Mitgliedstaaten. Hiervon ausgenommen sind
(2) Veranstalter pferdesportlicher Veranstaltungen haben der zuständigen Behörde jährlich bis zum 30. November die für das folgende Jahr geplanten Veranstaltungen, die nach Absatz 1 Satz 2 durchgeführt werden sollen, mitzuteilen. (3) Die zuständigen Behörden melden dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jährlich bis zum 31. Dezember die geplanten Veranstaltungen, die nach Absatz 1 Satz 2 durchgeführt werden sollen. § 3(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Anlage Grundsätze für die Durchführung der Leistungsprüfungen und die Beurteilung der äußeren Erscheinung1 Voraussetzungen und allgemeine Grundsätze1.1 Die zu prüfenden Pferde müssen mit einem Dokument zur Identifizierung gekennzeichnet sein, das
1.2 Stationsprüfungen und Feldprüfungen werden in Gruppen durchgeführt. Die Stationsprüfung besteht aus einer Vorprüfung und einem Leistungstest. Sie wird in einem ununterbrochenen Durchgang durchgeführt. Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten Stationsprüfung. Scheidet ein Pferd vor Ablauf der Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor. Werden Tiere unterschiedlichen Alters in einer Gruppe geprüft, ist der Jahrgangseinfluss zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Vorprüfung und des Leistungstests können zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst werden. 2 Bei den Leistungsprüfungen werden folgende Zuchtrichtungen unterschieden:2.1 Reiten, 2.2 Rennen, 2.3 Fahren, 2.4 Ziehen. Kombinationen der Zuchtrichtungen sind möglich. 3 Zuchtrichtung ReitenDie Prüfung wird nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie kann als Stationsprüfung, als Turniersportprüfung oder als Feldprüfung durchgeführt werden. 3.1 Stationsprüfung
3.2 Turniersportprüfung
3.3 Feldprüfung
4 ZuchtrichtungRennen Die Leistungsprüfung wird nach den allgemein anerkannten Regeln des Galopprennsports, des Trabrennsports oder des Araberrennsports durchgeführt. 5 ZuchtrichtungFahren Die Leistungsprüfung wird nach den allgemein anerkannten Regeln des Fahrsports durchgeführt. Sie kann als Stationsprüfung, als Turniersportprüfung oder als Feldprüfung durchgeführt werden. 5.1 Stationsprüfung
5.2 Turniersportprüfung
5.3 Feldprüfung
6 Zuchtrichtung ZiehenDie Leistungsprüfung umfasst mindestens eine Zugleistungsprüfung sowie eine Prüfung im Geschicklichkeitsziehen oder im Gespannfahren. 7 Äußere ErscheinungDie Merkmale der äußeren Erscheinung werden mit Noten von 1 bis 10 beurteilt, wobei die Note 10 den besten Wert darstellt. Hiervon kann abgewichen werden, wenn für die jeweilige Rasse ein anderes Notensystem international üblich ist. |