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Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien, soweit es sich um Arzneimittel handelt, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, und zur Ablösung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Tierarzneimittelprüfrichtlinien – TamPV
(Tierarzneimittel-Prüfrichtlinienverordnung)*)

Vom 18. Februar 2010, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 7, S.130 vom 26. Februar 2010

Aufgehoben durch die Verordnung zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Tierarzneimittelrecht
vom 2. Januar 2023 durch Bundesgesetzblatt Jahrgang 2023 Teil I Nr. 3, S.4, Artikel 3 vom 6. Januar 2023
- In Kraft treten am 7. Januar 2023 -

*) Diese Verordnung dient der Umsetzung des Anhangs I der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel (ABl. L 311 vom 28.11.2001, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/9/EG (ABl. L 44 vom 14.2.2009, S. 10) geändert worden ist.

Auf Grund des § 26 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit nach Anhörung von Sachverständigen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

§ 1

Die nach den §§ 22 bis 24, auch in Verbindung mit § 38 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes bei der nach § 77 Absatz 2 oder 3 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes jeweils zuständigen Bundesoberbehörde einzureichenden Angaben, Unterlagen und Gutachten müssen die Anforderungen erfüllen, die in Anhang I Titel I, II, III und IV Nummer 2 der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel (ABI. L 311 vom 28.11.2001, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung geregelt sind.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Der Bundesrat hat zugestimmt.
Bonn, den 18. Februar 2010
Der Bundesminister für Gesundheit
Dr. Philipp Rösler