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TÄHAV-Novelle
(Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken)

Die geänderte TÄHAV ist seit dem 1. März in Kraft. Die Bundestierärztekammer stellt dazu eine Synopse zur Verfügung, in der die alte und die neue Fassung sowie die amtlichen Begründungen gegenübergestellt werden: Synopse zur zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken vom 21. Februar 2018 (BGBl. I S. 213–6) (WDT)

  • Fließdiagramme zur Veranschaulichung der Vorschriften gem. §§ 12b, 12c und 12d (Pdf) (WDT)
  • Tierärztliche Arzneimittel‐Anwendungs‐ und Abgabedokumentation nach § 13 Absatz 1 Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV) (Formularvorschlag - Pdf) (WDT)

Ziel der Verordnung ist es, die Anzahl antibiotischer Behandlungen bei Tieren auf das therapeutisch notwendige Maß zu reduzieren und somit Antibiotikaresistenzen entgegenzuwirken. Dazu wird unter bestimmten Voraussetzungen die Verpflichtung eingeführt, vor der Antibiotikagabe an Tiere ein Antibiogramm zu erstellen...
...weiter: (Erläuterung, 964. BR, 02.02.18)

Neue Regeln für tierärztliche Hausapotheken
Die Regierungsverordnung zur tierärztlichen Hausapotheke enthält ein Umwidmungsverbot für Antibiotika mit besonderer Bedeutung für die Humanmedizin. Darüber hinaus macht sie klare Vorgaben zu Methoden zur Probenahme und zur Isolierung von Bakterien.
Eingeführt wird außerdem eine unter bestimmten Voraussetzungen geltende Pflicht zur Erstellung eines sogenannten Antibiogramms. Dabei werden die zu bekämpfenden Krankheitserreger auf ihre Empfindlichkeit gegenüber den zur Wahl stehenden antibiotischen Wirkstoffen getestet. Die Antibiogrammpflicht gilt unter anderem für die Behandlung von Schweinen, die in Stallabteilungen oder in einem umfriedeten Bereich im Freien gehalten werden und bei deren Behandlung der antibakterielle Wirkstoff gewechselt wird oder die Behandlung häufiger als einmal in einem bestimmten Alters- oder Produktionsabschnitt stattfindet.

Quelle: Plenum KOMPAKT, Stand: 02.02.2018

Zweite Verordnung zur Änderung der TÄHAV vom 13.12.2017 - Drucksache 759/17 (38 Seiten mit Erläuterungen - Bundesregierung)

Länder fordern weitere Maßnahmen gegen Einsatz von Antibiotika (Bundesrat)
Quelle: Plenum KOMPAKT, Stand: 02.02.2018
Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung geplanten Änderungen der tierärztlichen Hausapotheke als einen Schritt zur Eindämmung zunehmender Antibiotikaresistenzen in der Human- und Veterinärmedizin. Er verlangte lediglich einige Änderungen, die in erster Linie einer besseren Praktikabilität dienen.
In einer Entschließung vom 2. Februar 2018 fordert er jedoch weitere Maßnahmen von der Bundesregierung:

Beschluss des Bundesrates 2.2.18 - Drucksache 759/17 (Entwurf)
Änderungen (A) und Entschließung (B) zur Zweiten Verordnung zur Änderung der TÄHAV (8 Seiten)

Wie es weitergeht
Die geschäftsführende Bundesregierung kann die Verordnung nun mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen in Kraft setzen. Dies soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgen.
Die begleitende Entschließung wird der Bundesregierung zur Beratung zugeleitet - feste Fristen gibt es dafür nicht.

Quelle: Plenum KOMPAKT, Stand: 02.02.2018

Entschließung (B):
Festpreise für Antibiotika
So solle sie Festpreise für Antibiotika festlegen, um wirtschaftliche Anreize durch Rabattierungen beim Verkauf großer Mengen an Antibiotika zu beseitigen. Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung, eine Liste der so genannten Reserveantibiotika der Humanmedizin zu erstellen und deren Einsatz in der Veterinärmedizin einzuschränken bzw. zu verbieten. Eine nachhaltige Verbesserung der Tiergesundheit trage erheblich zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes bei, betonen sie in ihrer Entschließung.

Quelle: Plenum KOMPAKT, Stand: 02.02.2018

Kein guter Tag: TÄHAV ohne Aussprache im Bundesrat verabschiedet
Pressemitteilung vom 02.02.2018 (Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V.)

Viel Bürokratie ohne Mehrwert - Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) beschlossen
Pressemitteilung vom 02.02.2018 (Bundestierärztekammer e.V.)

Stellungnahme zu den Arbeitsdokumenten (Stand 1.3.2017) zum Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Pdf)
Bundestierärztekammer e.V., Berlin den 17. März 2017

Die Sorge um Antibiotika-Resistenzen - Sammlung informativer Websites und Dokumente
Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. (BpT)