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Gebührenordnung für Tierärzte - GOT
(Tierärztegebührenordnung)

Novelle - Entwurf der Gebührenordnung für Leistungen der Tierärztinnen und Tierärzte (Tierärztegebührenordnung – GOT)
25.05.2022, Bundisministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Die Neufassung der Tierärztegebührenordnung muss noch vom Bundesrat beschlossen werden. Sie wird voraussichtlich im Oktober 2022 in Kraft treten.

Informationen von der Bundestierärztekammer für Tierärzte und Tierhalter

Informationen vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) mit dem ab 22.11.2022 geltenden Verordnungstext

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (bmel) - Abschlussbericht zur Studie: Prüfung der finanziellen und strukturellen Auswirkungen hinsichtlich der Angemessenheit der Gebührensätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
vom 12.11.2021

Gebührenordnung für Tierärzte (Tierärztegebührenordnung - GOT)
vom 28. Juli 1999 (BGBl. I, S. 1691), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 158) geändert worden ist.
Link zum
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Juris.de)
Aufgehoben durch die Verordnung vom 15.8.2022 § 12 Satz 2 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 30, S. 1401 vom 22. August 2022) mit Wirkung vom 22.11.2022

„Notdienstgebühr“ ist ab dem 14. Februar gültig!
BTK veröffentlicht Merkblatt für Tierhalter zur Änderung in der GOT
Merkblatt „Notdienstgebühr" in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Drucksache 588/19 - Beschluss des Bundesrate vom 20.12.19
Der Bundesrat hat in seiner 984. Sitzung am 20. Dezember 2019 beschlossen, der Verordnung (s.u.) gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:
Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b (§ 2 Satz 4) In Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b sind in § 2 Satz 4 die Wörter „darf besonders berücksichtigt werden“ durch die Wörter „ist besonders zu berücksichtigen“ zu ersetzen.
Begründung: Unter Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a wird in § 2 Satz 2 Nummer 3 der „Zeitpunkt des Erbringens der Leistung gemäß des Satzes 4“ neu in die Liste der besonderen Umstände, die bei der Bestimmung der Gebühr zu berücksichtigen sind, aufgenommen. Die in Satz 4 mit dieser Verordnung zeitlich neu definierten besonderen Umstände „Nacht“, „Wochenende“ und „Feiertag“ sollten dann auch verpflichtend in die Bestimmung der Gebühr eingehen, um den Notdienst leistenden Tierarztpraxen und Kliniken eine abgesicherte rechtliche Grundlage für die erhöhte Notdienstgebühr an die Hand zu geben. Explizit formulierte Ausnahmebestimmungen bleiben davon unberührt. Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. In der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom 30. Dezember 2019 (Jahrgang 2019 Teil I Nr. 52) fand diese Verkündung noch nicht statt. Der Erscheinungstermin der nächsten Ausgabe steht noch nicht fest.

GOT-Notdienstnovelle - aktuelle Meldung vom bpt

Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung
Bundesrat - Drucksache 588/19 vom 8.11.2019
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für die GOT-Notdienstnovelle einstimmig und ohne Aussprache verabschiedet. Der Bundesrat wird über den Gesetzentwurf voraussichtlich am 20. Dezember 2019 beschließen, es wird von einem Inkrafttreten Anfang 2020 ausgegangen.

Dritte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung
Bundesrat - Drucksache 499/17 vom 14.6.2017

GOT - Gebührenordnung für Tierärzte
gültig ab 27. Juli 2017
(Gebührenordnung für Tierärzte vom 28. Juli 1999 mit Gebührenordnung nach 3. Verordnung zur Änderung der GOT vom 19. Juli 2017)
(Albrecht, Dechra)

Dritte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung
Vom 19. Juli 2017, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 51, S.2696 ausgegeben zu Bonn am 26. Juli 2017

Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte - Pauschale Erhöhung der Gebühren
BTK-Information für Tierarztpraxen (LTK-Hessen)

Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte
BTK-Information für Patientenbesitzer (Bundestierärztekammer)