Finanzierung von Studien, Arbeitsprogrammen, Folgenabschätzungen und Bewertungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz und Tierzucht - EG-/EU-VorschriftenBeschluss 2010/230/EU über die Finanzierung des Arbeitsprogramms 2010 zur Schulung in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz im Rahmen des Programms „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ Beschluss 2009/375/EG über die Finanzierung eines Arbeitsprogramms 2009 für Ausbildungstools in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit Beschluss 2008/287/EG über die Finanzierung eines Arbeitsprogramms 2008 für Ausbildungstools in den Bereichen
Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit Beschluss 2007/390/EG zur Finanzierung der Ausgaben für IT-Unterstützung und Kommunikationsmaßnahmen im Bereich
Tiergesundheit und Tierschutz im Jahr 2007 Beschluss 2006/575/EG zur Finanzierung der Ausgaben für IT-Unterstützung und Kommunikationsmaßnahmen im Bereich
Tiergesundheit und Tierschutz im Jahr 2006 Beschluss 2005/607/EG zur Finanzierung der Ausgaben für IT-Unterstützung und Kommunikationsmaßnahmen im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz im Jahr 2005 Beschluss 2007/795/EG über den finanziellen Beitrag der Gemeinschaft zu Studien, Folgenabschätzungen und Bewertungen
in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Tierzucht im Jahr
2007 Beschluss 2006/527/EG über die Finanzierung von Studien, Folgenabschätzungen und Bewertungen in den Bereichen
Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Tierzucht
vom 24. Juni 2005, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 166, S.12 vom 28.6.2005 DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich (1), insbesondere auf Artikel 20, (1) ABL. L 224 vom 18.8.1990, S. 19. Entscheidung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 806/2003 (ABl. L 122 vom 16.5.2003, S. 1). in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß der Entscheidung 90/424/EWG trifft die Gemeinschaft die technischen und wissenschaftlichen Maßnahmen bzw. unterstützt sie entsprechende Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zur Entwicklung des gemeinschaftlichen Veterinärrechts und der tierärztlichen Ausbildung und Schulung erforderlich sind. (2) Studien, Folgenabschätzungen sowie systematische und rechtzeitige Bewertungen der Ausgabenprogramme sind für die Europäische Kommission eine feste Priorität, um Rechenschaft über die Verwaltung zugeteilter Mittel ablegen zu können und um mit Blick auf eine ergebnisorientierte Verwaltung den Erfahrungsaustausch zu fördern. (3) Um diese Aufgaben zu erfüllen, wurde im letzten Quartal 2004 eine öffentliche Ausschreibung für einen Rahmenvertrag für Bewertungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz und Tierzucht veranstaltet. (4) Dieser Rahmenvertrag soll qualitativ hochwertige, fristgerechte und einschlägige Informationen bieten, die die Grundlage für Gemeinschaftsentscheidungen bilden sollen. (5) Alle individuellen Aufgaben werden besonderen Vereinbarungen unterliegen. Diese Vereinbarungen werden zwischen der Kommission und dem ausgewählten Zuschlagsempfänger wie im Rahmenvertrag festgelegt geschlossen. (6) Die in dieser Entscheidung vorgesehene Maßnahme entspricht der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit — BESCHLIESST: Einziger Artikel Die im Anhang dieses Beschlusses genannten Maßnahmen werden zum Zwecke ihrer Finanzierung genehmigt. Brüssel, den 24. Juni 2005
ANHANG Bereich: Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz und Tierzucht. Rechtsgrundlage: Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich. Aufgaben:
Die Bewertung der Gemeinschaftlichen Tiergesundheitspolitik (CAHP) 1995—2004 und möglicher Maßnahmen für die Zukunft (einschließlich eines Modells der Risikofinanzierung für Tierseuchen) wurde für 2005 als Priorität festgelegt. Vorgesehene Mittel für 2005:
Haushalt: max. 1 000 000 EUR für das erste Jahr des Rahmenvertrags. Anzahl der vorgesehenen spezifischen Maßnahmen: Etwa sechs. Alle Maßnahmen unterliegen den gemeinsamen Bestimmungen für die öffentliche Auftragsvergabe: In diesem Fall Anwendung des bestehenden Rahmenvertrags. |