Nachrichten: NRW bringt Maßnahmen zur BHV-Eindämmung auf den Weg
20.06.2022
Seit rund fünf Jahren gilt Deutschland als frei von BHV1 (Bovines
Herpesvirus Typ 1). Lediglich in einzelnen Gebieten
traten seitdem ab und an unentdeckte Virusträger auf, die den Erreger
in die Bestände eingetragen haben. Im Regierungsbezirk Düsseldorf sowie im
Kreis Borken ist die Zahl der Betriebe, bei denen die Rinderseuche
nachgewiesen wurde, in den letzten Jahren kontinuierlich
angestiegen. Die bestätigten BHV1-Ausbrüche traten alle in der Nähe
zur niederländischen Grenze auf. Das Nachbarland hat noch keinen
BHV1-Freiheitsstatus. Um eine Ausbreitung zu vermeiden, müssen im
Fall eines Erregernachweises alle Rinder des
betroffenen Bestandes
getötet werden. Zudem droht dem Land Nordrhein-Westfalen der
Verlust des Status „Frei von BHV1“. Daher haben das
Landwirtschaftsministerium und alle rinderhaltenden Betriebe in den
Bezirken einen verbindlich anzuwendenden Leitfaden entwickelt, in
dem etwa die Einhaltung zusätzlicher Biosicherheitsmaßnahmen
vereinbart wurde. Zudem soll durch ein verstärktes Frühwarnsystem
in Form erweiterter Untersuchungspflichten die möglichst schnelle
Identifikation der virustragenden Tiere gewährleistet werden, um eine
unerkannte Durchseuchung von Rinderbeständen und die
Weiterverbreitung des Virus zu unterbinden.