Die Rückkehr des Wolfes nach Nordrhein-Westfalen hat für
zahlreiche Konflikte gesorgt. Um diese zu entschärfen und eine
einheitliche Regelung für den Umgang mit dem Wolf festzulegen, hat
das Land nun eine neue Wolfs-Verordnung beschlossen. „Seit 2018
ist der Wolf nach Nordrhein-Westfalen zurückgekehrt. Die neue
Wolfsverordnung soll den Umgang mit dem Wolf erleichtern und dazu
beitragen, Konflikte zu entschärfen", betonte Umweltministerin Ursula
Heinen-Esser. Grundlage für diesen Beschluss waren Anhörungen
verschiedener Verbände sowie die Auswertung von mehr als 25
Stellungnahmen aus Naturschutz, Jagd und Landwirtschaft. Die
Verordnung, die am Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und
Amtsblatt in Kraft treten wird, ist an bereits
bestehende Verordnungen anderer
Bundesländer angelehnt. Als
oberste Behörde
wird dann das Umweltministerium über das Ergreifen von Maßnahmen
entscheiden, sofern eine Gefahr für menschliche Gesundheit oder
drohende Schäden für die Weidetierhaltung vorliegen. „Auch mit der
neuen Wolfsverordnung bleibt der konsequente Weidetierschutz auf
möglichst großer Fläche die wichtigste Maßnahme, um die
Weidetierhaltung nach der Rückkehr des Wolfs zukunftsfähig
aufzustellen. Die Entnahme, das heißt der Abschuss eines gegenüber
Menschen auffälligen oder eines für die Weidetierhaltung
problematischen Wolfs bleibt die Ultima Ratio", so Heinen-Esser. Die
Ministerin wies darauf hin, dass NRW im laufenden Jahr insgesamt 2
Mio. Euro für wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen zur
Verfügung stellt.