Nachrichten: Agrarausschuss stimmt gefordertem Tiertransportverbot zu
02.02.2021
Der Agrarausschuss hat dem von Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebrachten Entschließungsantrag, Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten zu verbieten, jetzt mit einigen Änderungen zugestimmt. Gelten soll ein Verbot für Transporte in solche Drittländer, in denen die Einhaltung von EU-Tierschutzstandards nicht gewährleistet ist. Dies betrifft sowohl die Bedingungen während des Transports als auch die Schlachtbedingungen vor Ort. Die Bundesregierung soll eine Liste mit den Drittländern, die diese Standards nicht erfüllen, zeitnah vorlegen. So soll für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen werden. Weiterhin soll sich Deutschland bei der EU dafür einsetzen,
dass auch die Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Tiertransporte untersagen müssen, wenn die definierten Standards nicht eingehalten werden bzw. es begründete Anhaltspunkte dafür gibt. Dazu zählen zu lange Transportzeiten von mehr als 8 Stunden oder Außentemperaturen unter 5°C bzw. über 25°C. Zudem es muss dem Standard nach entsprechende und auditierte Versorgungsstellen in Drittländern geben. Die für die Überwachung in den Mitgliedstaaten notwendigen Informationen sollen den Mitgliedsländern zudem in einer Datenbank zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Bundesrat wird die Entschließung aller Voraussicht nach in seiner nächsten Sitzung am 12. Februar 2021 fassen.