Nachrichten: Mäster sollen Kastrationsaufschlag für Ferkel zahlen
13.01.2021
Seit 1. Janaur 2021 dürfen Ferkel in Deutschland nur noch unter Betäubung kastriert werden. Deshalb sollen Mäster künftig mehr für kastrierte Ferkel zahlen. Das haben der Beirat der Ab-Hof-Preisnotierung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) sowie die Arbeitsgemeinschaft Ferkelvermarktung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) in ihrer jüngsten
Sitzung festgelegt. Demnach soll für jedes kastrierte Ferkel auf Aufschlag von 4 Euro gezahlt werden. Wird eine Partie vermarktet, die aus möglichst gleich vielen männlichen und weiblichen Ferkeln besteht, reduziert sich der Zuschlag auf 2 Euro pro Ferkel. Diese Regelung gilt für die Ferkel-Nordwest-Notierung der Landwirtschaftskammern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.