Nachrichten: Bei fehlerhafter Tiergeschichte drohen Abzüge
16.12.2020
Seit dem 1. Januar 2020 gilt in der Schweiz auch für Halter von
Ziegen und Schafen die Registrierungspflicht. Zudem ist die vollständige Erfassung der Tiergeschichte notwendig. Das bedeutet eine Meldung aller Daten von
der Geburt bis zur Schlachtung Tierverkehrsdatenbank (TVD). Die
Halter und Schlachthöfe erhalten für eine lückenlose und korrekte
Meldung als Motivation Beträge in Höhe von jeweils 4,50 Franken für
die Geburtsmeldung bzw. jedes geschlachtete Tier. Mit Beginn des
kommenden Jahres tritt jedoch eine neue Regelung in Kraft. Dann führt eine
lückenhafte Tiergeschichte
zu Abzügen. Unter der Leitung
der Proviande, der Branchenorganisation der Schweizer
Fleischwirtschaft,
wurde in diesem Fall für Schafe und Ziegen ein
Abzug in Höhe von 10 Franken festgelegt. „Es lohnt sich somit,
insbesondere bei Standortwechseln die Tiergeschichten im Auge zu
behalten und allfällige Fehler vor der Schlachtung zu beheben“,
erklärt die Proviande. Es gelte grundsätzlich das Verursacherprinzip.
„Deshalb werden in Zukunft die Tiergeschichten auch auf den
öffentlich überwachten Schafmärkten auf Vollständigkeit und
Korrektheit überprüft werden“, betont die Proviande.